Das Girokonto für jedermann wird bis 2016 kommen

Von | 19. September 2014
Benjamin Klack / pixelio.de

Benjamin Klack / pixelio.de

Die Europäische Union hat im Frühjahr 2014 ein Grundrecht auf ein eigenes Girokonto beschlossen. Jeder EU-Bürger soll das Recht auf ein Basis-Girokonto bekommen, mit dem die grundlegenden Funktionen eines Kontos ausgeübt werden können. Es soll möglich sein Überweisungen zu tätigen, Geld am Automaten abzuheben oder seine Bankgeschäfte online zu erledigen. Verbraucherminister Heiko Maas will die Vorgaben jetzt in die Realität umsetzen, denn die Zeit drängt.  Über 600.000 Menschen in Deutschland haben kein eigenes Konto – oft sind es Obdachlose und Saisonarbeiter. Im Alltag kommt eigentlich niemand mehr ohne ein Girokonto aus. Eu-weit sollen es gar über 50 Millionen Menschen sein, die über kein eigenes Konto verfügen. Heiko Mass kündigte die Umsetzung des geforderte Rechtsanspruch auf ein Konto auf Guthabenbasis an. Damit hätten alle Bürger Anspruch auf ein Konto, auch wenn sie keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben. Wie die Regeln dafür genau aussehen, ist noch offen.

Zahlreiche Verbesserungen für den Verbraucher

Das EU-Parlament hatte dem Rechtsanspruch jedes Bürgers auf ein Konto im April 2014 zugestimmt. Das Gesetz muss bis spätestens 2016 in den einzelnen EU-Mitgliedsländern umgesetzt werden. In Deutschland gibt es bisher kein Grundrecht auf ein Konto. Jedes Jahr werden viele Kontoanträge abgelehnt. Die Folgen sind für die Betroffenen fatal. In anderen Ländern der EU wie z.B. in Schweden und Italien sieht das anders aus. Das Problem ist, dass bislang für die Kontoeröffnung eine Schufaauskunft notwendig ist. Diese erhält man in der Regel nur mit einem festem Wohnsitz. Aber auch negaive Schufa-Einträge können bislang einer Kontoeröffnung im Wege stehen. Gemäß der EU-Richtlinie soll es Bankkunden auch leichter gemacht werden, die Kosten für Girokonten zu vergleichen und ggf. die Bank zu wechseln. Der grenzüberschreitende Wechsel des Kontos soll ebenfalls vereinfacht werden.

Diese vollmundige Versprechung ist aber keine Wohltat des Ministers, sondern setzt nur eine klare Vorgabe aus Brüssel um. Die Oposition fordert eine rasche Umsetzung. Es wird auch gefordert: Das neue “Girokonto für Jedermann” darf nicht durch überhöhte Gebühren oder Funktionseinschränkungen zu neuen Ausgrenzungen von Kunden führen. Allerdings wird eine Kreditaufnahmen wie ein Dispokredit mit dem neuen “Jedermannkonto” nicht möglich sein. Es soll lediglich grundlegende Funktionen wie etwa Abhebungen und Überweisungen sicher stellen.

Banken sollen Kunden warnen

Heiko Maas hat weiterhin seine Absicht bekräftigt, Banken zu Beratungsgesprrächen zu verpflichten. Wenn Kunden, längere Zeit teure Dispokredite nutzten, sollen Banken eine Umschuldung empfehlen. Die Umwandlung in einen günstigeren Ratenkredite könnte dem Kunden beim Schuldenabbau helfen. Bereits im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien wurde vereinbart, dass die Bankinstitute verpflichtet werden sollen, Kunden mit einem überzogenen Konto zu warnen. In wie weit Banken diese Vorgabe umsetzen werden und können bleibt offen. Bislang sind Dispokredite eine lukrative Einnahmequelle für die Geldinstitute. Gerade erst hatte die EZB die Leitzinsen auf ein Rekordtief gesenkt. Dieser Zinsvorteil wird bislang nur bedingt an Verbraucher weiter gegeben. Maas möchte, dass die Dispo-Zinsen verschiedener Banken im Internet besser verglichen werden können. Ein aktueller Vergleich der Stiftung Warentest zeigt, wie schwierig sich ein Vergleich der Konditionen von Dispokrediten gestalten kann.

5/5 - (2 votes)