Verbraucherfreundliches Urteil zu Dispozinsen – Geld zurück für Kunden von Genossenschaftsbanken

Von | 20. Mai 2014

Geld zurück für zu viel bezahlte Dispozinsen: Darüber freuen können sich nun Kunden der Sparda-Bank Münster eG sowie anderer Genossenschaftsbanken. Denn um einer erneuten Schlappe vor Gericht zu entgehen, hat die Sparda-Bank Münster die eingelegte Berufung gegen ein kundenfreundliches Urteil des Landgerichts Dort­mund zurückgenommen. Geklagt hatte die Ver­braucherzentrale NRW.
Geld zurück für zu viel bezahlte Dispozinsen: Darüber freuen können sich nun Kunden der Sparda-Bank Münster eG sowie anderer Genossenschaftsbanken. Denn um einer erneuten Schlappe vor Gericht zu entgehen, hat die Sparda-Bank Münster die eingelegte Berufung gegen ein kundenfreundliches Urteil des Landgerichts Dort­mund (Az.: 25 O 132/11) zurückgenommen. Geklagt hatte die Ver­braucherzentrale NRW.

Hintergrund: Die Verbraucherschützer mahnten im Sommer 2010 drei Banken wegen ihrer Zinsklauseln bei Dispokrediten ab. Die verwen­deten Klauseln benachteiligten die Kunden, da nicht erkennbar war, wann und unter welchen Voraussetzungen der Zins angepasst wer­den sollte.

Während die ING Diba die geforderte Unterlassungserklärung abgab, mussten bei der Targobank und Sparda-Bank Münster eG die Gerich­te bemüht werden. Beide Klagen der Verbraucherzentrale NRW waren in der ersten Instanz erfolgreich.

Die Sparda-Bank Münster eG legte gegen das Urteil des Landge­richts Dortmund Berufung ein. Nachdem jedoch das Oberlandes­gericht Hamm in der mündlichen Verhandlung angedeutet hatte, dem Landgericht zu folgen, nahm nun das Geldinstitut die Berufung zurück. Somit ist das Urteil rechtskräftig. Die Entscheidung ist auch für Kunden anderer Genossenschaftsbanken von Bedeutung, da die­se in der Regel dieselbe Klausel nutzen.

Der Rat der Verbraucherzentrale NRW: Für alle Kunden einer Genos­senschaftsbank, die einen Dispokredit in Anspruch genommen haben oder immer noch nehmen, lohnt der Blick ins Kleingedruckte. Unter Umständen können sie zu viel gezahlte Zinsen zurückfordern.

Die Verbraucherzentrale NRW bietet hierzu einen kostenlosen Mus­terbrief, mit dessen Hilfe Kunden eine Neuberechnung und Erstattung fordern können. Den Musterbrief gibt´s als Download unter der Inter­netadresse www.vz-nrw.de/dispozins.

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